Aktiv und gesund
Das Gesundheitsverständnis der VHS orientiert sich an der Ottawa Charta der WHO. Wir wollen unsere Teilnehmer befähigen, sich selbst für ihre eigene Gesundheit zu sensibilisieren, so dass eigenverantwortliches Handeln möglich ist:

Gesundheit wird von Menschen in ihrer alltäglichen Umwelt geschaffen und gelebt: dort, wo sie spielen, lernen, arbeiten und lieben. Gesundheit entsteht dadurch, dass man sich um sich selbst und um andere sorgt... Füreinander Sorge zu tragen, Ganzheitlichkeit und ökologisches Denken sind Kernelemente bei der Entwicklung von Strategien zur Gesundheitsförderung. (Ottawa Charta, WHO, 1986).

Wir verstehen Gesundheit und Krankheit als ein Kontinuum. Ziel ist das soziopsychosomatische Gleichgewicht und Wohlbefinden zu fördern und immer wieder neu auszubalancieren. Achtsames Wahrnehmen der inneren und äußeren Prozesse erlaubt zielgerichtetes Handeln. Gesundheitsbildung umfasst daher körperliche und psychische Aspekte ebenso wie die Bereiche Kommunikation, Ernährung, Ökologie, Umwelt.

Unsere Angebote sind ausdrücklich frei von Heilsversprechen und /oder esoterischen Inhalten. Sie dienen der Prävention. Es handelt sich nicht um therapeutische Heilbehandlungen.

Im Zweifelsfall fragen Sie bitte vor Kursbeginn ihren Arzt.

Kooperation mit Krankenkassen
Gesetzliche Krankenkassen fördern die Teilnahme an Gesundheitskursen. Weitere aktuelle Infos
In den Bereichen Bewegung, Entspannung/Stressbewältigung, Ernährung und Sucht kann die Teilnahme an speziellen Kursen im VHS-Programm von den Gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden. Eine Förderung ist vor Kursbeginn mit der Krankenkasse zu klären. Voraussetzung für die Anerkennung dieser Kurse ist, dass sie den von den Spitzenverbänden der Krankenkassen entwickelten Qualitätsrichtlinien entsprechen.

u.a.
... dürfen diese Präventionskurse 8-12 Termine umfassen
... darf die Bezuschussung nur 1x jährlich pro Präventionsprinzip erfolgen
... Präventionsbescheinigungen nach § 20 dürfen nur für bestimmte Kurskonzepte ausgestellt werden

Bitte erkundigen Sie sich im Detail bei Ihrer Krankenkasse und sprechen an, ob ggf. auch eine Einzelfallentscheidung möglich ist. In der Regel erstatten Krankenkassen die Kursgebühren bei bezuschußbaren Angeboten ganz oder zu einem großen Teil. Hierzu sind nach Kursende eine Teilnahmebescheinigung nach § 20 der VHS und ein Zahlungsbeleg über die Kursgebühr bei der Krankenkasse einzureichen. Die Teilnahmebescheinigung erhalten Sie im Kurs, wenn Sie an mindestens 80 % der Kursstunden teilgenommen haben.

Für die Teilnahme an anderen Gesundheitskursen werden auf Anfrage allgemeine VHS-Teilnahmebescheinigungen ausgestellt.

Bonussystem aktuell
Die gesetzlichen Krankenkassen können in ihren Satzungen bestimmen, welche Kurse sie den Versicherten im Rahmen des Bonus-Systems anerkennen. Das Verfahren ist sehr unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse am Ort vor der Anmeldung!
Mit der Teilnahmebescheinigung Ihrer Volkshochschule und dem Zahlungsbeleg können Sie bei Ihrer Krankenkasse den Stempel für Ihr Bonusheft erhalten.

Studie belegt: "VHS macht gesünder"
Lässt sich die Verbesserung der Gesundheit durch VHS Entspannungskurse wissenschaftlich belegen?" lautet die zentrale Fragestellung einer Studie, die das Uni-Klinikum Hamburg-Eppendorf im Auftrag des Deutschen Volkshochschul-Verbandes und mit Förderung der im VdEK organisierten Ersatzkassen durchgeführt hat. Befragt wurden zu Kursbeginn, Kursende und nach 3 Monaten bundesweit über 1000 Teilnehmer/innen aus 132 Kursen (Yoga, Tai Chi, Qi Gong, Autogenes Training, Progressive Muskelentspannung). Das Ergebnis: Die Kurse verbessern die gesundheitsbezogene Lebensqualität und vermindern psychische und körperliche Beschwerden signifikant. Die Gesundheitsgewinne traten bei Männern und Frauen, Anfängern und Fortgeschrittenen, Jüngeren und Älteren gleichermaßen ein und hielten sogar nach 3 Monaten an. Wichtig für die positive Wirkung ist aber die regelmäßige Anwendung des Verfahrens. Weitere Informationen zur Studie finden Sie unter www.dvv-vhs.de

Nähere Informationen: Karen Körtge

Aktiv und gesund


Das Gesundheitsverständnis der VHS orientiert sich an der Ottawa Charta der WHO. Wir wollen unsere Teilnehmer befähigen, sich selbst für ihre eigene Gesundheit zu sensibilisieren, so dass eigenverantwortliches Handeln möglich ist:

Gesundheit wird von Menschen in ihrer alltäglichen Umwelt geschaffen und gelebt: dort, wo sie spielen, lernen, arbeiten und lieben. Gesundheit entsteht dadurch, dass man sich um sich selbst und um andere sorgt... Füreinander Sorge zu tragen, Ganzheitlichkeit und ökologisches Denken sind Kernelemente bei der Entwicklung von Strategien zur Gesundheitsförderung. (Ottawa Charta, WHO, 1986).

Wir verstehen Gesundheit und Krankheit als ein Kontinuum. Ziel ist das soziopsychosomatische Gleichgewicht und Wohlbefinden zu fördern und immer wieder neu auszubalancieren. Achtsames Wahrnehmen der inneren und äußeren Prozesse erlaubt zielgerichtetes Handeln. Gesundheitsbildung umfasst daher körperliche und psychische Aspekte ebenso wie die Bereiche Kommunikation, Ernährung, Ökologie, Umwelt.

Unsere Angebote sind ausdrücklich frei von Heilsversprechen und /oder esoterischen Inhalten. Sie dienen der Prävention. Es handelt sich nicht um therapeutische Heilbehandlungen.

Im Zweifelsfall fragen Sie bitte vor Kursbeginn ihren Arzt.

Kooperation mit Krankenkassen
Gesetzliche Krankenkassen fördern die Teilnahme an Gesundheitskursen. Weitere aktuelle Infos
In den Bereichen Bewegung, Entspannung/Stressbewältigung, Ernährung und Sucht kann die Teilnahme an speziellen Kursen im VHS-Programm von den Gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden. Eine Förderung ist vor Kursbeginn mit der Krankenkasse zu klären. Voraussetzung für die Anerkennung dieser Kurse ist, dass sie den von den Spitzenverbänden der Krankenkassen entwickelten Qualitätsrichtlinien entsprechen.

u.a.
... dürfen diese Präventionskurse 8-12 Termine umfassen
... darf die Bezuschussung nur 1x jährlich pro Präventionsprinzip erfolgen
... Präventionsbescheinigungen nach § 20 dürfen nur für bestimmte Kurskonzepte ausgestellt werden

Bitte erkundigen Sie sich im Detail bei Ihrer Krankenkasse und sprechen an, ob ggf. auch eine Einzelfallentscheidung möglich ist. In der Regel erstatten Krankenkassen die Kursgebühren bei bezuschußbaren Angeboten ganz oder zu einem großen Teil. Hierzu sind nach Kursende eine Teilnahmebescheinigung nach § 20 der VHS und ein Zahlungsbeleg über die Kursgebühr bei der Krankenkasse einzureichen. Die Teilnahmebescheinigung erhalten Sie im Kurs, wenn Sie an mindestens 80 % der Kursstunden teilgenommen haben.

Für die Teilnahme an anderen Gesundheitskursen werden auf Anfrage allgemeine VHS-Teilnahmebescheinigungen ausgestellt.

Bonussystem aktuell
Die gesetzlichen Krankenkassen können in ihren Satzungen bestimmen, welche Kurse sie den Versicherten im Rahmen des Bonus-Systems anerkennen. Das Verfahren ist sehr unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse am Ort vor der Anmeldung!
Mit der Teilnahmebescheinigung Ihrer Volkshochschule und dem Zahlungsbeleg können Sie bei Ihrer Krankenkasse den Stempel für Ihr Bonusheft erhalten.

Studie belegt: "VHS macht gesünder"
Lässt sich die Verbesserung der Gesundheit durch VHS Entspannungskurse wissenschaftlich belegen?" lautet die zentrale Fragestellung einer Studie, die das Uni-Klinikum Hamburg-Eppendorf im Auftrag des Deutschen Volkshochschul-Verbandes und mit Förderung der im VdEK organisierten Ersatzkassen durchgeführt hat. Befragt wurden zu Kursbeginn, Kursende und nach 3 Monaten bundesweit über 1000 Teilnehmer/innen aus 132 Kursen (Yoga, Tai Chi, Qi Gong, Autogenes Training, Progressive Muskelentspannung). Das Ergebnis: Die Kurse verbessern die gesundheitsbezogene Lebensqualität und vermindern psychische und körperliche Beschwerden signifikant. Die Gesundheitsgewinne traten bei Männern und Frauen, Anfängern und Fortgeschrittenen, Jüngeren und Älteren gleichermaßen ein und hielten sogar nach 3 Monaten an. Wichtig für die positive Wirkung ist aber die regelmäßige Anwendung des Verfahrens. Weitere Informationen zur Studie finden Sie unter www.dvv-vhs.de

Nähere Informationen: Karen Körtge

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